Meisterschule der Kreishandwerkerschaft Ansbach |
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Aufstiegs-BAföG
Für die Dauer des Lehrganges können Sie aufgrund des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; Aufstiegs-BAföG) finanzielle Unterstützung beantragen. Zum 1. August 2016 sind grundlegende Änderungen der Aufstiegsförderung in Kraft getreten. Sie erhalten bessere Leistungen, eine erweiterte Förderung, weniger Bürokratie.
Für die Gewährung dieser Leistungen sind in der Regel die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern oder den kreisfreien Städten zuständig. Bitte lassen Sie sich über diese Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung rechtzeitig ausführlich beraten und stellen Sie noch vor Beginn des Lehrganges bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amt einen entsprechenden Antrag.
Informationen zum Aufstiegs-Bafög erhalten Sie auch im Internet unter: www.aufstiegs-bafoeg.de
Hier finden Sie auch den Online Antrag.
Letzte Bearbeitung: 18.01.2017, 14:37 |
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