Meisterschule der Kreishandwerkerschaft Ansbach |
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Werkstattordnung Bildungszentrum
- Den Anweisungen des/der Ausbildungsmeister/in ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- In den Werkstätten haben die Lehrgangsteilnehmer vollständige Arbeitskleidung zu tragen.
- Maschinen und Geräte dürfen nur auf Weisung durch den/die Ausbildungsmeister/in in Betrieb gesetzt werden. Alle Anordnungen, Betriebsanleitungen und die Unfallverhütungsvorschriften sind genauestens einzuhalten.
- Getränke und Speisen sind von Maschinen, Geräten und sonstigen technischen Einrichtungen unbedingt fernzuhalten. Verursacher von Schäden haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die Benutzung von Mobiltelefonen, Kameras, Bildtelefonen, Tonträger und ähnlicher Geräte ist in den Werkstätten untersagt.
- Während der Lehrgangsstunden dürfen die Werkstätten nur mit Genehmigung des/der Ausbildungsmeister/in verlassen werden.
- Bei Arbeitsunfällen ist sofort der/die Ausbildungsmeister/in zu verständigen.
- Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Werkstatträume und zugehörige Nebenräume sind stets sauber zu halten. Der/die Ausbildungsmeister/in kann die Reinigung anordnen.
- Bei Krankheit ist der/die Ausbildungsmeister/in umgehend zu verständigen. Eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist am gleichen Tag der Arbeitsunfähigkeit einzureichen.
- Zuwiderhandlungen gegen die Werkstattordnung und Hausordnung können unter Anderem mit dem Ausschluß aus dem Lehrgang geahndet werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Letzte Bearbeitung: 22.05.2020, 16:00 |
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