Meisterschule der Kreishandwerkerschaft Ansbach

Werkstattordnung Bildungszentrum

  • Den Anweisungen des/der Ausbildungsmeister/in ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  • In den Werkstätten haben die Lehrgangsteilnehmer vollständige Arbeitskleidung zu tragen.
  • Maschinen und Geräte dürfen nur auf Weisung durch den/die Ausbildungsmeister/in in Betrieb gesetzt werden. Alle Anordnungen, Betriebsanleitungen und die Unfallverhütungsvorschriften sind genauestens einzuhalten.
  • Getränke und Speisen sind von Maschinen, Geräten und sonstigen technischen Einrichtungen unbedingt fernzuhalten. Verursacher von Schäden haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Die Benutzung von Mobiltelefonen, Kameras, Bildtelefonen, Tonträger und ähnlicher Geräte ist in den Werkstätten untersagt.
  • Während der Lehrgangsstunden dürfen die Werkstätten nur mit Genehmigung des/der Ausbildungsmeister/in verlassen werden.
  • Bei Arbeitsunfällen ist sofort der/die Ausbildungsmeister/in zu verständigen.
  • Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Werkstatträume und zugehörige Nebenräume sind stets sauber zu halten. Der/die Ausbildungsmeister/in kann die Reinigung anordnen.
  • Bei Krankheit ist der/die Ausbildungsmeister/in umgehend zu verständigen. Eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist am gleichen Tag der Arbeitsunfähigkeit einzureichen.
  • Zuwiderhandlungen gegen die Werkstattordnung und Hausordnung können unter Anderem mit dem Ausschluß aus dem Lehrgang geahndet werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
 
Letzte Bearbeitung: 22.05.2020, 16:00

 

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