Meisterschule der Kreishandwerkerschaft Ansbach

Hausordnung Meisterschule

  • Unterrichtsräume sind Arbeitsräume.
  • Die Schränke in den Klassenzimmern dienen ausschließlich der Unterbringung von Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterialien. Nahrungs- und Genussmittel, sowie Getränke jeglicher Art sind darin nicht aufzubewahren und werden ggf. durch die Hausverwaltung ohne Rückfrage entsorgt.
  • Die Einnahme von Nahrungsmitteln in den Unterrichtsräumen und während des Unterrichts hat zu unterbleiben.
  • Störungen des Unterrichts führen zum Ausschluss.
  • Geräte und Vorrichtungen zur Nahrungs- und Getränkebereitung (z.B. Kaffeemaschinen, Elektrokocher, Toaster etc.) werden hier nicht aufgestellt. Gegebenenfalls werden diese durch die Hausverwaltung ohne Rückfrage entsorgt.
  • Alkoholische Getränke sind auf dem Schulgelände verboten.
  • Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt.
  • Kraftfahrzeuge auf den Parkplätzen im unteren Bereich des Geländes parken.
  • In geschlossenen Unterrichtsräumen werden Kopfbedeckungen abgenommen.
Letzte Bearbeitung: 22.05.2020, 16:01

 

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