Meisterschule der Kreishandwerkerschaft Ansbach |
|
|
|
Hausordnung Meisterschule
- Unterrichtsräume sind Arbeitsräume.
- Die Schränke in den Klassenzimmern dienen ausschließlich der Unterbringung von Lehr-, Unterrichts- und Anschauungsmaterialien. Nahrungs- und Genussmittel, sowie Getränke jeglicher Art sind darin nicht aufzubewahren und werden ggf. durch die Hausverwaltung ohne Rückfrage entsorgt.
- Die Einnahme von Nahrungsmitteln in den Unterrichtsräumen und während des Unterrichts hat zu unterbleiben.
- Störungen des Unterrichts führen zum Ausschluss.
- Geräte und Vorrichtungen zur Nahrungs- und Getränkebereitung (z.B. Kaffeemaschinen, Elektrokocher, Toaster etc.) werden hier nicht aufgestellt. Gegebenenfalls werden diese durch die Hausverwaltung ohne Rückfrage entsorgt.
- Alkoholische Getränke sind auf dem Schulgelände verboten.
- Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt.
- Kraftfahrzeuge auf den Parkplätzen im unteren Bereich des Geländes parken.
- In geschlossenen Unterrichtsräumen werden Kopfbedeckungen abgenommen.
Letzte Bearbeitung: 22.05.2020, 16:01 |
|
|
|
powered by cmsimple.dk
- template by cmsimple-styles.com |